Imkerverein Neumarkt i. d. OPF. e.V.
92318 Neumarkt
Wenn du zwischen April und Ende Juni ein großes Gebilde aus vielen, vielen Bienen entdeckst, das ohne Behausung in einem Baum, an einer Straßenlaterne, an einem Dachbalken… hängt und du keine Imkerin oder Imker in der Nachbarschaft um Rat fragen kannst, melde dich beim Schwarmtelefon. Wir vom Imkerverein Neumarkt fangen unentgeltlich wilde Honigbienenschwärme in unserem Landkreis ein.
Hast du tatsächlich Honigbienen gefunden oder doch um Wespen, Hornissen oder Wildbienen? Bei frei hängenden Insekten in großer Zahl handelt es sich in der Regel um Honigbienen.
Bestehen Unsicherheiten, empfehlen wir die Homepage der Stadtimker München:
https://stadtimker.de/2021/04/26/die-schwarmzeit-geht-wieder-los-bitte-meldet-euch-bei-uns/
Bitte mache einige aussagekräftige Fotos, in Nahaufnahme und von der Gesamtsituation. Schätze zudem ab, in welcher Höhe der Schwarm hängt und wie gut die Erreichbarkeit mit einer Leiter ist.
Jemand aus der Schwarmgruppe wird deinen Anruf entgegennehmen. Falls nicht sofort jemand ans Telefon geht, probier’s ein paar Minuten später nochmal, denn manche von uns sind berufstätig, sitzen noch am Frühstückstisch oder sind vielleicht gerade bei den eigenen Bienen zu Besuch.
Der Erstkontakt wird alle Informationen nun an unsere Imkergruppe verteilen und abwarten, ob jemand Zeit hat, als Schwarmfänger/in loszueilen. In jedem Fall wirst du nach spätestens 2 Stunden Rückmeldung erhalten, ob jemand kommen oder ob leider niemand aktiv werden kann.
Der oder die Schwarmfänger/in wird sich direkt mit dir in Verbindung setzen und mitteilen, wann sie oder er in etwa vor Ort sein kann. Wenn du es irgendwie einrichten kannst, nimmst du die oder den Imker/in in Empfang, zeigst, wo der Schwarm sich befindet und gehst vielleicht zur Hand bei diesem wunderbaren Ereignis.
Herzlichen Dank allen Mitwirkenden!
In der Regel ist ein friedliches Nebeneinander mit Wespen, Hornissen und Wildbienen möglich. Alle drei sind wichtig für den Naturhaushalt und erfüllen durch Bestäubung und die Jagd nach Schadinsekten für den Menschen wichtige Dienstleistungen.
Eine Tötung von Individuen oder die Zerstörung von Nestern ist bei allen drei Lebewesen gesetzlich verboten und kann mit hohen Strafen geahndet werden.
Über eine Entfernung und ein Umsiedeln von Nestern muss die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Neumarkt entscheiden.
Bitte kontaktiere bei Fragen Fr. Andrea Heiselbetz
unter Tel.: 09181/470-265 oder 09181/470-187
oder via Mail unter: heiselbetz.andrea@landkreis-neumarkt.de oder naturschutz@landkreis-neumarkt.de
Du kannst im Konfliktfall auch einen Kammerjäger zu Rate ziehen, der mit den gesetzlichen Regelungen vertraut ist und über mögliche Schritte beraten kann.